Grundgesetz und Freikörperkultur
Amtsgerichtsdirektor Dr. Gerhard Potrykus
Inhalt:
• Ist § 6 Abs. II des Schmutz- und Schundgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ? • Auslegung des Schmutz- und Schundgesetzes • Anmerkungen Dr. Gerhard Potrykus war glühender Verfechter des Schmutz- und Schundgesetzes und forderte weitere Verschärfungen dieser Gesetze und unterstützte folgendes Bild der Sexualmoral, wonach die Menschen ihre Sexualität nur in der Ehe ausleben dürften, selbstverständlich auch nur in der von der Kirche vorgegebenen Form. Zitat: „Selbst der eheliche Sex darf keine Quelle hemmungs- losen Genusses sein.” Gerade einmal FKK-Verbandszeitschriften ohne jegliche Bebilderung mit nackten Menschen, also weder in Form von Foto oder Illustration, lässt Dr. Potrykus gelten und „wettert” gegen den DFK e.V., dass dort ja nur einige 10000 organisiert seien und daß selbst von diesen nur ein Bruchteil über das nackte Beisammensein hinausgehend lebensreformerische Ziele verfolgt (→ Seite 22). In einem für Dr. Potrykus positiven Vergleich hob er bezüglich des Schmutz- und Schundgesetzes die Gesetzgebung in Belgien besonders hervor, wo zu jener Zeit der Verkauf von Zeitschriften, die nackte Menschen zeigten, gänzlich verboten war, also auch nicht an Erwachsene verkauft werden durften. Besonders sträflich fand er, dass in den Zeitschriften der Freikörperkultur keine, bzw. kaum echte Bilder aus der FKK-Bewegung sind, sondern (Zitat) „Aufnahmen von Berufsmodellen, die mit der FKK-Bewegung nichts zu tun haben” (→ Seite 23). |
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Herausgeber: Ort: Erscheinungsjahr: Seiten: Auflage: Sprache: Format: |
Volkswartbund Köln 1962 28 - keine Angabe - deutsch 15,1 x 21 cm |
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