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Das Recht hat gesiegt
FKK-Diskriminierung wurde für verfassungswidrig erklärt. Mit einem am 25. Juni veröffentlichten Beschluß vom 23. März 1971 hat der 1. Senat des Bundesverfassungs- gerichts in Karlruhe § 6 (2) des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) vom 9.6.1953 für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. ...
Automatisch wurde eine Zeitschrift, in der ein nackter Mensch abgebildet wurde, auch, wenn er für die FKK-Idee warb, ohne genaue Beurteilung und ohne Berufungs- möglichkeit, in einer „schwarzen Liste” aufgenommen und damit für „unsittlich” erklärt. |